Barrierefreiheitserklärung

Verantwortlicher

GO Gaststättenbetriebs GmbH
Europaplatz 1a, A-4020 Linz
Telefon: +43 732 6596 29945
E-Mail: office@go-gastro.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

b. Unverhältnismäßige Belastung

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.Mai 2020 erstellt.

 

 

 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24. Oktober 2022 aktualisiert.

 

Feedback & Kontaktangaben

Sollten Ihnen Hindernisse begegnen, die die Nutzung unserer digitalen Angebote erschweren, oder sollten Sie auf Verstöße gegen die Anforderungen an die Barrierefreiheit stoßen, ersuchen wir Sie, uns dies per E-Mail (office@go-gastro.at) mitzuteilen. Bitte schildern Sie dabei möglichst genau das Problem und geben Sie die betreffende URL der Seite oder des Dokuments an. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so rasch wie möglich zu prüfen und eine Lösung bereitzustellen.

Durchsetzungs-
verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren